Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz im Kanton Aargau
Im Auftrag des Grossen Rats müssen Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer, die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz teilnehmen. So sieht es die am 27. Juni 2023 beschlossene Änderung des Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz Aargau (BZG-AG) vor, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Die erste obligatorische Sicherheitsveranstaltung wird von der Bevölkerungsschutzregion Zurzibiet am 24. Mai 2024 im Gemeindezentrum Langwies in Bad Zurzach durchgeführt.
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