Aargau

Kanton AG: Änderung der Verordnung über die Schifffahrt tritt am 1. Mai 2024 in Kraft

Auf dem Hallwilersee werden Segelschiffe mit Foils (flügelähnliche Vorrichtungen am Schiffsrumpf) ab dem 1. Mai 2024 neu zugelassen. Zudem wird das bisherige, pauschale Flugverbot über Gewässer für Drohnen oder andere zivile unbemannte Luftfahrzeuge gelockert. Der Regierungsrat hat diese und weitere Änderungen der Verordnung über die Schifffahrt beschlossen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Mai 2024 in Kraft.

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Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz im Kanton Aargau

Im Auftrag des Grossen Rats müssen Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer, die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz teilnehmen. So sieht es die am 27. Juni 2023 beschlossene Änderung des Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz Aargau (BZG-AG) vor, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Die erste obligatorische Sicherheitsveranstaltung wird von der Bevölkerungsschutzregion Zurzibiet am 24. Mai 2024 im Gemeindezentrum Langwies in Bad Zurzach durchgeführt.

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