Baden AG: K.-o.-Tropfen und sexuelle Handlungen mit Kindern – Schweizer angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hat ihre umfangreiche Untersuchung in einem schwerwiegenden Sexualstrafverfahren abgeschlossen und beim Bezirksgericht Baden Anklage gegen einen heute 57-jährigen Schweizer erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, eine erwachsene Frau sowie eine Minderjährige wiederholt und eine weitere erwachsene Frau einmal in einen widerstandsunfähigen Zustand versetzt und in der Folge sexuell missbraucht zu haben. Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme in Haft.

Auslöser der Ermittlungen war ein Vorfall in der Nacht vom 4. September 2023: Die Mutter der Minderjährigen überraschte den Beschuldigten während einer mutmasslichen Tat und alarmierte umgehend die Polizei. Diese nahm den Mann kurze Zeit später an seinem Wohnort fest.

In der Folge stellte die Staatsanwaltschaft umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter eine Vielzahl von Datenträgern mit grossen Mengen an Bild- und Videodateien. Die Auswertung dieser Daten führte zu zahlreichen Hinweisen auf weiteres schwerwiegendes, strafbares Verhalten. Die Untersuchung wurde deshalb wiederholt ausgeweitet und die Untersuchungshaft entsprechend verlängert.

Diese Delikte werden dem Beschuldigten vorgeworfen

Gemäss Anklage wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten insbesondere folgende Delikte vor:

  • Mehrfacher versuchter Mord
  • Mehrfache qualifizierte Vergewaltigung
  • Mehrfache qualifizierte sexuelle Nötigung
  • Schändung
  • Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern
  • Mehrfache qualifizierte Körperverletzung
  • Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Mehrfache Pornografie
  • Mehrfache Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte
  • Sexuelle Belästigung

Nach dem Ergebnis der Untersuchung soll der Beschuldigte über einen längeren Zeitraum hinweg heimlich sogenannte „K.-o.-Tropfen“ verabreicht haben, um die Opfer in einen Zustand tiefer Bewusstlosigkeit zu versetzen, in dem sie nicht mehr in der Lage waren, einen freien Willen zu bilden oder sich zur Wehr zu setzen. Diese Zustände soll er systematisch ausgenutzt haben, um sexuelle Handlungen an den Opfern vorzunehmen, welche diese in der Regel nicht wahrnahmen und an die sie keine Erinnerung bildeten.

Zudem soll er die Taten aufgezeichnet haben. Die Auswertung dieser Aufnahmen bildet eine zentrale Grundlage der Anklage.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft befanden sich die Opfer durch die Verabreichung der Substanzen wiederholt in einem akut lebensbedrohlichen Zustand, der jederzeit zu einem Erstickungstod hätte führen können. Vor diesem Hintergrund wird dem Beschuldigten unter anderem vorgeworfen, den Tod der Opfer jeweils in Kauf genommen zu haben, was die Staatsanwaltschaft als mehrfachen versuchten Mord qualifiziert.

Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, unerlaubt Bild- und Videoaufnahmen erstellt zu haben – sowohl von den Opfern als auch von weiteren Personen in der unmittelbaren Umgebung seines Wohnorts.

Die Staatsanwaltschaft Baden beantragt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie die Anordnung einer ambulanten, vollzugsbegleitenden Behandlung. Die Anklage ist beim Bezirksgericht Baden hängig.

Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau
Bildquelle: Symbolbild © HY-DP/Shutterstock.com

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