Stadt Basel bietet Ersatztransporte für nicht zugängliche Haltestellen an
VON Polizei.news Redaktion Basel-Stadt polizei.news Schweiz Stadt Basel Verkehr & Katastrophen Verkehrsmeldungen
An rund neun von zehn Tram- und Bushaltestellen in Basel-Stadt können mobilitätseingeschränkte Personen selbstständig oder mit der Hilfe der Klapprampe und des Fahrpersonals ein- und aussteigen.
Bei rund 8 % der Haltestellen ist dies aktuell nicht möglich, weil sie noch nicht umgebaut und zu schmal oder zu tief für den Einsatz der Klapprampe sind. Für diese Haltestellen bietet der Kanton Basel-Stadt seit dem 1. Januar 2024 einen Ersatztransport mit Rollstuhltaxis an.
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) schreibt grundsätzlich vor, dass seit 1. Januar 2024 alle ÖV-Haltestellen so ausgestattet sein müssen, dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ohne Hilfe ein- und aussteigen können. In Basel wie auch schweizweit ist dies noch nicht überall der Fall, da die Haltestellen wo immer möglich dann umgebaut werden, wenn eine Strasse oder ein Platz ohnehin saniert werden muss. Dies aus Gründen der finanziellen und ökologischen Nachhaltigkeit, aber auch, um die Zahl der Baustellen möglichst gering zu halten. Heute können mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in Basel-Stadt an 92% der Haltekanten (Haltestelle pro Richtung) selbstständig oder mit Hilfe der Klapprampe und des Fahrpersonals ein- und aussteigen. Bei rund 8% oder 40 Haltekanten ist dies aktuell aber nicht möglich. Diese Haltestellen sind noch nicht BehiG-konform umgebaut und zu schmal oder zu tief für den Einsatz der Klapprampe. Damit mobilitätseingeschränkte Personen auch diese Haltestellen nutzen können, bietet der Kanton Basel-Stadt seit 1. Januar 2024 hier jeweils einen Ersatztransport mit Rollstuhltaxis an. Dieser Shuttle-Fahrdienst transportiert die Fahrgäste im Rollstuhl von einer nicht zugänglichen Haltestelle bis zur nächsten grösseren Haltestelle mit Umsteigemöglichkeiten und umgekehrt.
Damit ist der Kanton Basel-Stadt Teil des nationalen Projekts AMO („Assistierte Mobilität“) unter der Federführung der SBB und Alliance Swiss Pass. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können sich seit dem 1. Januar 2024 auf dem Fahrplan der SBB neu schweizweit über die Zugänglichkeit von sämtlichen Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs informieren, inkl. der regionalen Tram- und Bushaltestellen. Für die Bestellung des Shuttle-Fahrdienstes melden die Fahrgäste ihren Reisewunsch mindestens zwei Stunden im Voraus telefonisch beim nationalen Contact Center Handicap (0800 007 102, erreichbar täglich von 5 bis 24 Uhr). Die Nutzung des Shuttles ist mit einem gültigen ÖV-Ticket kostenlos.
Quelle: Kanton Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Tudoran Andrei – shutterstock.com