Kanton Aargau: Änderung Polizeigesetz von grossrätlicher Kommission in 2. Beratung grossmehrheitlich genehmigt

Der in der ersten Beratung abgelehnte regierungsrätliche Antrag auf Einführung einer Bewilligungspflicht für stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung wird als Minderheitsantrag wieder aufgenommen.

Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat anlässlich ihrer Sitzung vom 6. November 2023 der Änderung des Polizeigesetzes grossmehrheitlich zugestimmt.

Die meisten Regelungen waren unbestritten, zu diskutieren gab einzig der Punkt der Verhältnismässigkeit in Bezug auf § 36b betreffend automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) Anlass.

Minderheitsantrag auf Einführung einer Bewilligungspflicht für stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung

Der in der ersten Botschaft enthaltene regierungsrätliche Antrag auf Einführung einer Bewilligungspflicht für stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung ist in der ersten Beratung am 13. Juni 2023 durch den Grossen Rat abgelehnt und folgegemäss in der zweiten Beratung nicht mehr beantragt worden. Eine Fraktion hat diesen Antrag unverändert gemäss der ersten Beratung wieder zur Diskussion gestellt. Knapp die Hälfte der Kommission stellte sich hinter die Wiederaufnahme dieser Bestimmung in die Synopse.

Die Vorlage wird voraussichtlich Mitte Dezember 2023 im Grossen Rat behandelt.

 

Quelle: Kanton Aargau / Grosser Rat
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