Regionalpolizei Zurzibiet: Rechts fahren, rechts parkieren!
VON Polizei.news Redaktion Aargau polizei.news Polizeinews Prävention Regionalpolizei Schweiz Verkehr & Katastrophen
Vermehrt stellen wir wieder Fahrzeuge fest, welche auf der linken Strassenseite parkiert sind.
Neben der Tatsache, dass Autos vorne keine Reflektoren aufweisen und somit nachts für den nahenden Verkehr zu spät gesehen werden könnten, beschwören Linksparkierer auch beim Wegfahren gefährliche Situationen herauf, weil sie die ersten Meter beim Hinausfahren aus dem Parkplatz ohne Sicht auf den Gegenverkehr zurücklegen müssen.
Anhalten und Parkieren auf der linken Strassenseite ist nur erlaubt, wenn rechts ein Strassenbahngeleise verläuft – was im Zurzibiet nirgends der Fall ist – oder wenn rechts ein Halte- oder Parkverbot signalisiert/markiert ist. Erlaubt ist Linksparkieren auch in Einbahnstrassen sowie in sehr schmalen Strassen mit schwachem Verkehr.
Zuwiderhandlungen können durch die Polizei mit einer Ordnungsbusse über Fr. 60.— geahndet werden.
Quelle: Regionalpolizei Zurzibiet
Titelbild: Symbolbild © Regionalpolizei Zurzibiet