Liestal BL: Corona-Demo – Organisatoren werden strafrechtlich nicht belangt

Der Regierungsrat verurteilt das Verhalten der Organisatoren der Corona-Demonstration am letzten Samstag in Liestal, weil diese kaum Anstalten machten, die Bewilligungsauflagen wie das Tragen einer Schutzmaske zu beachten. Gleichzeitig hält die Regierung fest, dass die Polizei mit der auf Deeskalation ausgerichteten Einsatztaktik die Sicherheit für alle von der Demonstration Betroffenen ermöglicht hat.

Den Organisatoren der Demonstration sollen künftig im Kanton Basel-Landschaft keine weiteren Bewilligungen erteilt werden.

Covid-Verordnung erlaubt politische Kundgebungen

Gemäss „Covid-Verordnung besondere Lage des Bundesrats“ sind politische Kundgebungen ohne Einschränkung der Teilnehmerzahl zulässig. Es braucht dafür weder ein Sicherheitskonzept noch müssen Kontaktdaten erhoben werden. Einzig die Maskentragpflicht ist zu befolgen, ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren und Personen mit einem entsprechenden medizinischen Attest.

Einsatztaktik Deeskalation und Dialog

Nachdem die Stadt Liestal als verantwortliche Behörde in Absprache mit der Polizei Basel-Landschaft eine Kundgebung mit Auflagen bewilligt hatte, war es das oberste Ziel der Polizei Basel-Landschaft, dass die Kundgebung sicherheits- und verkehrspolizeilich störungsfrei ablaufen konnte.

Die Einsatztaktik der Polizei lag schwergewichtig auf Dialog und Deeskalation. Ein rigoroses Durchsetzen der Maskentragpflicht hätte nach Einschätzung der Polizei unweigerlich zur Eskalation geführt und wäre angesichts der grossen Anzahl von friedlich an der Demonstration Teilnehmender nicht verhältnismässig umsetzbar gewesen.



Während der Veranstaltung wurde eine Person bei einem tätlichen Angriff verletzt. Sie musste durch die Sanität zur Kontrolle in ein Spital gebracht werden. Die Polizei Basel-Landschaft hat insgesamt 12 Personen, welche die bewilligte Demonstration störten, polizeilich angehalten. Über Rassismus- und Antisemitismusvorfälle ist der Polizei nichts bekannt. Allerdings sind diesbezüglich die Auswertungen noch nicht abgeschlossen.

Keine weiteren Bewilligungen für die Organisatoren

Der Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat hat zusammen mit Juristen der Sicherheitsdirektion mögliche Rechtsgrundlagen geprüft, um die Veranstalter der Liestaler Demonstration zu büssen. Weil sowohl auf kommunaler als auch auf kantonaler oder eidgenössischer Ebene die Rechtsgrundlagen fehlen, können die Organisatoren strafrechtlich nicht belangt werden, wenn einzelne Teilnehmer der Demonstration sich nicht an die Maskentragpflicht halten. Es wäre nur möglich, einzelne Demonstrations-Teilnehmende wegen Nichteinhaltung der Maskentragpflicht zu büssen. Den Organisatoren der Demonstration soll künftig im Kanton Basel-Landschaft keine Bewilligungen mehr erteilt werden.

 

Quelle: Regierungsrat Baselland
Titelbild: Screenshot © Prime News Schweiz, Youtube